- Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS)
- Von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) unter Mitwirkung der Finanzbehörden 1978 erarbeitete und als Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) weiterentwickelte Vorschriften, deren Anwendung bei der EDV-Buchführung die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sicherstellen soll. Dabei sollen die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit und Unveränderbarkeit der auf Datenträgern gespeicherten Buchungen durch ein ⇡ internes Kontrollsystem (IKS), jederzeitige Ausdrucksbereitschaft und Prüfbarkeit mithilfe einer Verfahrensdokumentation gewährleistet werden (BMF-Schreiben vom 5.7.1978, BStBI I 1978 250 zu den GoS, BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBI I 1995 7380 zu den GoBS sowie die Mikrofilm-Grundsätze vom 1.2.1984, BStBI I 1984 155).
Lexikon der Economics. 2013.